Das Mordurteil im Berliner Kannibalismus-Prozess ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision des zu lebenslanger Haft verurteilten Mannes verworfen, wie am Mittwoch mitgeteilt wurde. Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat habe keine Rechtsfehler in dem Urteil des Berliner Landgerichts feststellen können. Dieses hatte den 43-Jährigen am 7. Januar wegen Mordes sowie Störung der Totenruhe verurteilt. Zudem hatte es die besondere Schwere der Schuld festgestellt, was eine Haftentlassung nach 15 Jahren nahezu ausschließt.
Der Lehrer hatte die Tat im Prozess bestritten. Die Verteidigung plädierte daher auf Freispruch. Das Gericht hatte es jedoch als erwiesen angesehen, dass der Mann am 6.
September 2020 in seiner Wohnung in Berlin-Pankow einen 43 Jahre alten Monteur tötete, „um seine Kannibalismus-Fantasien auszuleben“. Die Männer hatten sich zuvor über ein Dating-Portal zum Sex in der Wohnung des Pädagogen verabredet.Bestellen Sie hier kostenlos den täglichen Newsletter der Chefredakteurin
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