Betrifft nur Gedenkorte: Berliner Senat verteidigt Flaggenverbot
Die Polizei hatte am Freitag verordnet, dass an 15 Gedenkorten in Berlin am Sonntag und Montag das Tragen etwa von ukrainischen oder russischen Flaggen verboten ist. Auch militärische Symbole sind dort nicht erlaubt. Diese Verbote gelten demnach nicht für Diplomatinnen und Diplomaten sowie für Veteranen des Weltkriegs. In Berlin sind am 8. und 9. Mai zahlreiche Demonstrationen und Gedenkveranstaltungen geplant.
An allen anderen öffentlichen Orten sei das Tragen ukrainischer Flaggen an diesen beiden Tagen weiterhin "grundsätzlich erlaubt", betonte die Polizei. So hatte es die Behörde bereits am Freitag verordnet. Durch manche Darstellung habe aber der Eindruck entstehen können, dass das Tragen etwa von ukrainischen Flaggen in Berlin generell verboten sei. Das sei nicht der Fall, hieß es.
Auch die Opposition im Berliner Abgeordnetenhaus hatte die Vorgaben kritisiert. "Die ukrainische Flagge steht für den Kampf um #Freiheit - wie kann man ausgerechnet in Berlin so instinktlos sein, sie zu verbieten?", teilte CDU-Landeschef Kai Wegner auf Twitter mit. Dass die Flagge laut Polizei nicht grundsätzlich verboten sei, sondern nur an den festgelegten Gedenkorten, erwähnte er dabei nicht.
Mit einem Großaufgebot will die Berliner Polizei die geplanten Demonstrationen und Gedenkveranstaltungen begleiten. Insgesamt sollen dafür nach Angaben eines Sprechers rund 3400 Polizistinnen und Polizisten an diesem Sonntag und Montag im Stadtgebiet unterwegs sein.
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