Die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege plant eine Rolle rückwärts bei der verbindlichen Entfristung von wissenschaftlichen Mitarbeiter*
Die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege plant eine Rolle rückwärts bei der verbindlichen Entfristung von wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen. Der Vorgängersenat hatte mit einer bundesweit beachteten Reform des Berliner Hochschulgesetzes festgelegt, dass promovierten wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen ein unbefristetes Anstellungsverhältnis angeboten werden muss, wenn das im Arbeitsvertrag benannte Qualifikationsziel erreicht wurde.
In einer Sitzung des Forums „Gute Arbeit an Berliner Hochschulen“ gab die Senatsverwaltung nun überraschend bekannt, dass sie eine Aufweichung des Berliner Hochschulgesetzes in diesem Punkt plant. „Für eine exzellente Wissenschaft in Berlin braucht es gute und verlässliche Beschäftigungsbedingungen für Wissenschaftler*innen. Gute Arbeit heißt das Angebot von unbefristeten Verträgen und die Ermöglichung von sicheren Karrierewegen. Die Hochschulen haben belastbare Vorschläge zur Umsetzung von §110 erarbeitet. Bei einer Abschaffung der verbindlichen Entfristungsregelung, war diese Arbeit für den Papierkorb.
Das Forum ist die zentrale Plattform, über die der Berliner Senat gemeinsam mit Vertreter*innen der Universitäten, der Gewerkschaften und der Beschäftigten bessere Beschäftigungsbedingungen diskutieren und deren Umsetzung begleiten soll. In der Sitzung sollte es eigentlich um die Umsetzung des §110 – der entsprechenden Regelung aus dem BerlHG – gehen.
„Noch in der Anhörung im Wissenschaftsausschuss 2023, nach der das ursprüngliche Einführungsdatum von 2023 auf 2025 verschoben wurde, beteuerte die SPD, dass die neue Koalition mehr Zeit für eine gute Umsetzung des §110 bräuchte, die Regelung aber nicht grundsätzlich in Frage stelle.
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