Urteil: Vier Klimaaktivisten hatten sich im vergangenen Jahr auf der Fahrbahn einer Ausfahrt des Frankenschnellwegs festgeklebt. Dafür hat sie das Amtsgericht Nürnberg jetzt zu Geldstrafen verurteilt. ⬇️
Der Zweck heiligt nicht die Mittel, sagte die Richterin am Amtsgericht Nürnberg bei der Verkündung des Urteils gegen vier Aktivistinnen und Aktivisten im Alter von 24 bis 65 Jahren. Die Frage, die sie heute zu beantworten hatte, war, ob die Taten der Vier strafbar sind oder nicht. Also, ob es sich – wie in der Anklage formuliert – um gemeinschaftliche Nötigung handelte, oder um zivilen Ungehorsam.
Bei der Strafzumessung sprach laut der Richterin aber vieles für die vier Aktivisten. So hätten sie diverse Deeskalationsmaßnahmen vor Ort durchgeführt. Sie seien von Autofahrer zu Autofahrer gegangen, um die Situation zu erklären und auf den Klimanotstand hinzuweisen. Auch die Bemühungen um eine Rettungsgasse für den Notfall wertete die Richterin positiv.
Die Angeklagten wurden in ihren letzten Worten teilweise sehr emotional. Einer nannte die Aktion mit brüchiger Stimme eines der besten Dinge, die er in seinem Leben gemacht habe. Zum Vorwurf der Nötigung sagte er:Dabei spielte er darauf an, dass die Politik zu wenig für den Klimaschutz unternehme.
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