Verhältnismäßige Maßnahmen oder unnötige Eskalation? Der Einsatz einer Berliner Hundertschaft bei einer linken Demonstration soll juristisch aufgearbeitet werden. Ein Verfahren könnte zum Präzedenzfall werden – und birgt Brisanz.
In denkbar unwirklicher Kulisse hält der Berliner Landesverband der Alternative für Deutschland im Juni 2021 seinen Landesparteitag ab. Weil Dutzende Veranstaltungsorte der Hauptstadt den Rechtspopulisten zuvor aus politischen Gründen absagten, weichen die Mitglieder der Partei auf eine Brache nach Marzahn aus.
Am Nachmittag des 6. Juni 2021 befinden sich noch etwa 30 bis 50 Demonstranten in Biesdorf, um friedlich in der Nähe des Parteitagsgeländes gegen die AfD zu demonstrieren, als es bei der Polizei einen Schichtwechsel gibt. Die zuvor eingesetzte 32. Hundertschaft der Berliner Polizei beendete ihren Dienst ohne nennenswerte Vorkommnisse und wurde durch einen Zug der 11. Hundertschaft ersetzt, die nun den Auftrag übernahm, den linken Gegenprotest zu begleiten.
[Wenn Sie alle aktuellen Nachrichten live auf Ihr Handy haben wollen, empfehlen wir Ihnen unsere App, die Sie hier für Apple- und Android-Geräte herunterladen können.] Anwälte klagen 30 Minuten Einsatz als rechtswidrig anBei der beim Verwaltungsgericht eingereichten Klage, die dem Tagesspiegel vorliegt, handelt es sich um ein Novum. So klagen die Anwälte nicht einzelne Beamte, sondern den gesamten Polizeieinsatz am 6. Juni zwischen 14.50 Uhr und 15.20 Uhr als rechtswidrig an.
Während er abgeführt wurde und über Schmerzen durch die Griffe der Polizeikräfte klagte, soll er von einem Polizeibeamten mit den Worten: „Hör auf zu heulen, Mann!“ angebrüllt worden sein. [In unseren Leute-Newslettern berichten wir wöchentlich aus den zwölf Berliner Bezirken. Kostenlos und kompakt: leute.tagesspiegel.de]
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