Kostenübernahme durch den Bund weiter unklar.
Das gilt vor allem für pflegebedürftige und nicht mehr reisefähige Flüchtlinge, die in Berlin ankommen. Durch sie kommen wegen des höheren Betreuungsaufwandes Extra-Kosten auf das Land zu, so Kipping, so dass eine Einzelfallabrechnung, wie vom Bund geplant, keine entsprechende Kostenerstattung darstellt.
Berlin müsse sich zudem darauf einstellen, dass vor allem die vulnerablen Gruppen langfristig in der Stadt bleiben, weil die Gesundheitsinfrastruktur in den Kriegsgebieten der Ukraine zerstört sei.Kipping appellierte an die Kriegsflüchtlinge sich zu registrieren, um Zugang zu den sozialen Sicherungssystemen zu erhalten. Es gebe Meldungen von Hilfsorganisationen, wonach Flüchtlingen immer wieder auch ausbeuterische Arbeitsverhältnisse angeboten würden.
Registrierte Flüchtlinge könnten zudem eine Erstattung der Kosten der Unterkunft beantragen, wenn sie zum Beispiel privat untergekommen sind und einen entsprechenden Untermietvertrag vorlegen können. Eine direkte Entlohnung für Menschen, die Ukrainer privat unterbringen, ist nach Angaben Kippings aus rechtlichen Gründen nicht möglich.
Im Ankunftszentrum Tegel werden die Flüchtlinge auf andere Bundesländer verteilt. Ein Drittel von ihnen bleibt in Berlin.Um die zügige Registrierung der Ankommenden zu gewährleisten, hat der Senat erneut ein Amtshilfeersuchen an die Bundeswehr gestellt, allerdings für weniger Soldaten als bislang. Eine Entscheidung darüber erwartet die Sozialsenatorin in Kürze. Derzeit helfen 80 Soldaten seit dem 18.
Für die Unterbringung der ukrainischen Kriegsflüchtlinge stehen dem Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten aktuell 26.081 Plätze zur Verfügung, davon 4000 Plätze in Aufnahmeeinrichtungen und 21.998 Plätze in Gemeinschaftseinrichtungen. Belegt sind nach Angaben der Sozialverwaltung derzeit 22.000 Plätze, davon 2.500 in Aufnahmeeinrichtungen und 19.450 in Gemeinschaftseinrichtungen.
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