Vom Land Baden-Württemberg wird es keine Unterstützung geben. Für die Versorgung des früheren Papstsekretärs Georg Gänswein ist daher das Erzbistum Freiburg zuständig. Finanzielle Hypothek dabei: die Bischofsweihe.
Groß war und ist das öffentliche Interesse an dieser Personalentscheidung, für die es bislang keinen vergleichbaren Fall gibt: ein Papstsekretär, der zwei Päpsten – Benedikt XVI. und Franziskus – dient; dann stirbt der eine und der andere schickt ihn dorthin zurück, von wo ihn einst Joseph Ratzinger nach Rom holte. Ohne zugedachtes Amt muss Gänswein zurück nach Freiburg, trotz Bischofsrang.
Insofern stellt sich nun auch die Frage, wovon Erzbischof Georg Gänswein künftig seinen Lebensunterhalt bestreiten wird. Fest steht: Von der baden-württembergischen Landesregierung kann er kein Geld erwarten. Denn in Baden-Württemberg werden Bischöfe aus Kirchensteuermitteln finanziert, im Freistaat gemäß Bayern-Konkordat von 1924 vom Staat.
Wohl aber für den aus Kirchensteuern gespeisten Geldtopf der Erzdiözese Freiburg, nimmt Kirchenhistoriker Nersinger an. Schon jetzt heißt es aus Gänsweins Heimatbistum, es würden Gespräche über eine mögliche Tätigkeit im Bistum geführt. Von der Art seiner Tätigkeit dürfte dann auch abhängen, was der Erzbischof künftig verdienen wird.
Vom Papst hätte er sich daher eine definitive Entscheidung über Gänswein gewünscht. "Auch wenn man eine Person nicht mehr haben möchte in Rom – den Eindruck hat man ja, das zu leugnen wäre dumm –, muss man klar sagen, wie jemand abgesichert ist." Und zwar von Amtswegen wie auch finanziell.
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