Vorerst keine Freilassung: Zürcher Zwangsmassnahmengericht ordnet U-Haft für Brian an.
Grund für die angeordnete Untersuchungshaft ist die Wiederholungsgefahr, wie die Oberstaatsanwaltschaft auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mitteilte.
Zwischenfälle während der HaftMit der erneuten Untersuchungshaft ist ein Entscheid des Zürcher Obergerichtes von vergangener Woche hinfällig geworden. Dieses entschied, dass Brian auf freien Fuss gesetzt werden soll, weil sonst die Gefahr von sogenannter Überhaft entsteht, er also zu lange im Gefängnis sitzen würde.
06:00 Video Aus dem Archiv: U-Haft für Brian beantragt Aus Schweiz aktuell vom 03.11.2022. abspielen. Laufzeit 6 Minuten. Die Staatsanwaltschaft beantragte daraufhin wegen eines neuen Strafverfahrens gegen Brian Untersuchungshaft. Dabei geht es erneut um Angriffe im Gefängnisalltag. Stellungnahme der Verteidigung Box aufklappen Box zuklappen In einer schriftlichen Stellungnahme kritisiert das Anwaltsteam von Brian den Entscheid des Zürcher Gerichts scharf: «Der Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts ist unhaltbar und deren Begründung nicht nachvollziehbar. Wir werden die Verfügung deshalb weiterziehen.
Der Entscheid kann ans Obergericht des Kantons Zürich und danach ans Bundesgericht weitergezogen werden. Doch selbst wenn Brians Anwälte die Untersuchungshaft bekämpfen: Bis zu einem rechtskräftigen Entscheid bleibt er auf jeden Fall im Gefängnis.
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