Traunstein (lby) - Der Prozess gegen das Erzbistum München und Freising um Schmerzensgeld und Schadenersatz für einen Missbrauchsbetroffenen verzögert
Der Prozess gegen das Erzbistum München und Freising um Schmerzensgeld und Schadenersatz für einen Missbrauchsbetroffenen verzögert sich. Der vor dem Landgericht Traunstein für den 12. September anberaumte Verhandlungstag wird auf den 2. November verschoben, wie am Dienstag eine Sprecherin mitteilte. Das Gericht sei verhindert, hieß es zur Begründung. An dem Termin soll der Kläger persönlich gehört werden.
Der Prozess gegen das Erzbistum München und Freising um Schmerzensgeld und Schadenersatz für einen Missbrauchsbetroffenen verzögert sich. Der vor dem Landgerichtfür den 12. September anberaumte Verhandlungstag wird auf den 2. November verschoben, wie am Dienstag eine Sprecherin mitteilte. Das Gericht sei verhindert, hieß es zur Begründung. An dem Termin soll der Kläger persönlich gehört werden.
Kläger ist ein früherer Ministrant. Er gibt an, Mitte der 1990er Jahre von einem Priester in Garching an der Alz sexuell missbraucht worden zu sein. Er fordert in dem Zivilprozess mindestens 300.000 EuroDer Anwalt des Erzbistums hatte zu Prozessbeginn am 20. Juni generell akzeptiert, dass der Kläger einen Anspruch auf Entschädigung hat, sich aber nicht auf eine konkrete Summe festgelegt. Er beantragte, die Schmerzensgeld-Klage in der geforderten Höhe abzuweisen.
Die Richter ordneten dann Mitte Juli zunächst an, ein psychiatrisches Gutachten einzuholen. Damit soll die Frage erörtert werden, "ob die vom Kläger erlittene Missbrauchstat ursächlich für eine psychische Störung des Klägers und dessen Alkohol- und Drogenabhängigkeit war".
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