Die seit dieser Woche geltende Wolfsverordnung in Niederösterreich stößt auf Kritik.
Das Erlegen von"Problemtieren" ist nun rascher und unter bestimmten Voraussetzungen ohne behördliche Anordnung erlaubt. Wolfsabschüsse"ohne Beteiligung von Umwelt- und Tierschutzorganisationen" seien allerdings"rechtswidrig", sagt Madeleine Petrovic, Präsidentin von Tierschutz Austria. Denn die internationale Aarhus-Konvention stelle die Mitsprache sicher.
Tierschutzorganisationen hätten dabei"Parteistellung" im Verfahren. Niederösterreich habe sich einen"juristischen Trick" einfallen lassen, sagt Petrovic, und ersetze konkrete Abschussbescheide gegen allgemeine Verordnungen. Sie bezweifelt, dass dies aus verfassungsrechtlicher Sicht Bestand habe. Raubtiere seien für das ökologische Gleichgewicht wichtig, der Mensch könne"die Natur nicht besser steuern als diese sich selbst", sagt Petrovic.