Nach der Klage Bayerns gegen den Länderfinanzausgleich haben sich zwölf Bundesländer zusammengetan, um sich juristisch dagegen zu wehren.
Zuletzt ist gestern Berlin der Prozessgemeinschaft der Bundesländer beigetreten. Finanzsenator Evers sagte, man wolle berechtigte, grundgesetzlich garantierte Interessen wahren. Das Solidarprinzip habe sich in Deutschland seit Jahrzehnten bewährt. Die Klage Bayerns richte sich gegen die Grundlage des bundesdeutschen Föderalismus. Der Berliner Senator fügte hinzu, dass gerade Bayern in der Vergangenheit erheblich vom Länderfinanzausgleich profitiert habe.
Bayern hatte die Klage gegen den Finanzausgleich im Juli beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Der Freistaat fordert eine Neuregelung, da er inzwischen seit Jahren die größte Last bei der Umverteilung von Steuereinnahmen zwischen den Bundesländern trägt.
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