Die Justizsenatorin will die Letzte Generation nicht als kriminelle Vereinigung einstufen. Ihre Begründung ist nicht überzeugend und wirkt wie eine Verharmlosung der Straftaten, meint Gunnar Schupelius.
nicht als kriminelle Vereinigung ein. Badenberg ist parteilos und wurde von der CDU eingesetzt. Im Mai beauftragte sie ihre Behörde mit der Überprüfung der Klimakleber. Das Leben und der Alltag der Menschen in Berlin seien durch die Aktivisten „erheblich beeinträchtigt und mitunter auch gefährdet“, sagte sie. So könne es nicht weitergehen.
Vergangene Woche legte die Senatorin eine Beurteilung vor, die 30 Seiten umfasst. Ergebnis: Um eine kriminelle Vereinigung handle es sich nur dann, wenn von der Gruppe „eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit“ ausgehe. Als Beispiel dafür werden „Rauschgifthändlerringe“ genannt – oder auch gewalttätige Neonazigruppen wie „Sturm 34“. Demnach sei die Letzte Generation nicht als kriminelle Vereinigung einzustufen.
Das Strafgesetzbuch spricht nicht von einer bestimmten Schwere der Straftaten, die erreicht sein muss, damit die Einstufung als kriminelle Vereinigung gerechtfertigt ist, sondern prinzipiell davon, dass Straftaten geplant und vorbereitet werden.
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