Die Ampel verhindert einen Untersuchungsausschuss im Bundestag zur Rolle von Olaf Scholz in der Warburg-Affäre. Sie hält den Antrag der Union für verfassungswidrig, berichten dbroessler und RobertRossmann
Die Ampelkoalition verhindert einen Untersuchungsausschuss des Bundestages zur Hamburger Warburg-Affäre und der Rolle von Olaf Scholz in dem Steuerskandal. In einem Schreiben an die Unionsfraktion erteilte die Koalition dem Ansinnen der Opposition am Montag eine Absage. Im Kern wirft sie der Union vor, mit den vor ihr formulierten Fragen für den Ausschuss die Rechte des Landes Hamburg zu verletzen und die Kompetenzen des Bundestages zu überschreiten.
"Die verfassungsrechtlich unzulässige Stoßrichtung Ihres Antrags ist es, nicht Handeln der Bundesregierung, sondern Vorgänge der Landesebene zu untersuchen, was auch im Rahmen der Steuerverwaltung nach Ansicht der meisten Sachverständigen so nicht zulässig ist", heißt es in dem Schreiben der Ampelfraktionen. Zwar erkenne man an, dass die Union Änderungen zu einzelnen Fragen vorgelegt habe.
Scholz hatte dreimal den damaligen Warburg-Chef Christian Olearius getroffen, der sich angesichts seiner Probleme mit dem Finanzamt politischen Beistand wünschte. Das Hamburger Finanzamt verzichtete Ende 2016 zunächst auf eine Steuerrückforderung in Höhe von 47 Millionen Euro gegen die Bank. Diese wurde aber später doch noch geltend gemacht.
Die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses ist ein im Grundgesetz verankertes Minderheitenrecht. Die Union verfügt auch über die nötige Stimmenzahl von mindestens 25 Prozent der Abgeordneten. Die Minderheitenrechte seien"für uns von höchster Relevanz", heißt es in dem Schreiben der Ampelfraktionen. Man habe sich deshalb intensiv um eine Lösung bemüht.
Das bestreitet die Union jedoch."Die Ablehnung unseres Antrags ist eine bislang einmalige, gefährliche Missachtung eines grundgesetzlich garantierten Minderheitenrechts", sagte der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Mathias Middelberg, der."Die Argumente der Ampel überzeugen nicht. Würde man dieser Argumentation folgen, hätte es Untersuchungsausschüsse wie zum Beispiel die zu Anis Amri, NSU oder Gorleben im Bundestag nie geben dürfen.
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