Wer Grund und Boden besitzt, muss dafür Steuern zahlen. Es gibt allerdings einige Ausnahmen. So sind unter anderem Kirchen und Religionsgemeinschaften unter bestimmten Voraussetzungen von der Grundsteuer befreit. ⬇️
Würde der Würzburger Kiliansdom von der Kirche zur Kletterhalle oder zu einem Club gemacht, wäre Grundsteuer dafür fällig. So lange aber das Gotteshaus für religiöse Zwecke verwendet wird, ist das zuständige Bistum Würzburg von der Grundsteuer befreit. Das betrifft alle Religionsgemeinschaften, die als Körperschaft des öffentlichen Rechts eingetragen sind. Und es betrifft alle Immobilien, die direkt oder indirekt deren Aufgaben dienen.
Grundlage dafür sind die Paragrafen drei bis fünf des Grundsteuergesetzes.
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