Krankenversicherung vor Gericht - Wann die Kasse zahlen muss und wann nicht: 15 Urteile für Kassenpatienten
1. Krankenkasse muss Fahrt im Rettungswagen erstatten, auch wenn Behandlung nicht in der Notaufnahme stattfandIn der Regel zahlt die Versicherung den Transport ins Krankenhaus, wenn dieser medizinisch notwendig ist. Diese Notwendigkeit muss der Notarzt oder der Arzt in der Notaufnahme bestätigen. Doch was, wenn die Rettungsmannschaft den Patienten zum ambulanten Notdienst bringt, statt in die Notaufnahme? Ganz egal, sagt das Sozialgericht Detmold.
Gleich mehrere Versicherte wehrten sich gegen die elektronische Gesundheitsdaten. Sie sahen Sicherheitslücken und fürchteten um die Sicherheit ihrer Daten. Daher verlangten sie ein Anschreiben auf Papier anstelle der Karte. Dem hat das Bundessozialgericht eine Abfuhr erteilt. Die Gesundheitskarte erfülle die Ansprüche der europäischen Datenschutzverordnung . Zudem diene sie als Schutz vor Leistungsmissbrauch.
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