Die verfassungswidrigen Bestimmungen rund um die Coronahilfen-Agentur werden laut VfGH erst in gut einem Jahr aufgehoben – weil die Staatsgelder vorerst weiter fließen sollen.
Wien – Der Verfassungsgerichtshof ist nach einer monatelangen Prüfung der gesetzlichen Grundlagen der Auszahlung von Coronahilfen durch die Cofag zum Schluss gekommen, dass die Aufgabenübertragung an die COVID-19-Finanzierungsagentur gegen die Verfassung verstößt. Auch Richtlinien des Finanzministers zur Auszahlung von Finanzhilfen sind zum Teil rechtswidrig, teilte das Höchstgericht am Dienstag mit.
Errichtet wurde die Covid-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH nach dem ABBAG-Gesetz. Die ABBAG war nach der Finanzkrise für die staatlichen Banken-Unterstützungen gegründet worden. Konkret hebt der VfGH mehrere Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Errichtung einer Abbaubeteiligungs AG des Bundes als verfassungswidrig auf. Neben diesen Bestimmungen zur Cofag hat der VfGH auch Teile der als Verordnungen erlassenen Richtlinien als gesetzwidrig aufgehoben, die die Auszahlung von Finanzhilfen durch die Cofag regeln. Die Aufhebung der gesetzwidrigen Bestimmungen der Richtlinien tritt mit Ablauf des 15. April 2024 in Kraft.
Die Cofag war in der Zeit Gernot Blümel als Finanzminister eilig ins Leben gerufen worden. Grund waren rasch nötige Staatshilfen für Firmen aufgrund der Corona-Pandemie. Von der Opposition gab es von Anfang an Kritik am Konstrukt. Vor allem wurde bzw. wird dort eine mangelnde parlamentarische Kontrolle gesehen.
Keine Bedenken hat der VfGH übrigens gegen den Ausschluss öffentlicher Unternehmen von Finanzhilfen. Der Antrag der Wiener Lokalbahnen Verkehrsdienste GmbH, die im alleinigen Eigentum der Stadt Wien steht und deren Antrag das Gesetzesprüfungsverfahren ausgelöst hatte, wurde daher ebenso abgewiesen wie die Anträge mehrerer anderer Gesellschaften, die im Alleineigentum von Bundesländern oder Gemeinden stehen.
United States Latest News, United States Headlines
Similar News:You can also read news stories similar to this one that we have collected from other news sources.
Cofag-Grundlagen verfassungswidrig, doch Hilfsgelder fließen weiterDie verfassungswidrigen Bestimmungen rund um die Coronahilfen-Agentur werden laut VfGH erst in gut einem Jahr aufgehoben – weil die Staatsgelder vorerst weiter fließen sollen.
Read more »
Coronahilfen: VfGH kippt Teile der COFAG-GrundlagenCOFAG-Grundlagen verfassungswidrig: Bestimmungen werden erst in gut einem Jahr aufgehoben.
Read more »
Corona-Hilfsgelder: Höchstgericht kippt Cofag, Geld fließt aber weiterVerfassungswidrige Bestimmungen werden erst in gut einem Jahr aufgehoben. Rückzahlungen von Hilfsgeldern sind nicht nötig.
Read more »
VfGH lässt Cofag noch ein Jahr weiterarbeitenDer Verfassungsgerichtshof hat die Aufgabenübertragung an die Covid-19-Finanzierungsagentur aufgehoben, aber erst mit Wirkung am 31. Oktober 2024. Auch Richtlinien des Finanzministers zur...
Read more »
Corona-Hilfen über COFAG waren verfassungswidrigDie Aufgabenübertragung an die COVID-19-Finanzierungsagentur verstößt gegen die Verfassung, hat der VfGH nun entschieden.
Read more »
VfGH kippt Gesetz zu Corona-HilfenOe24.at berichtet hautnah über Politik-Themen die Österreich und die Welt bewegen. Top infomiert auf einen Klick!
Read more »