AfD-Politiker Höcke verwendete vorsätzlich eine SA-Parole, so das Landgericht Halle. Die Richter ergingen sich in Haarspalterei, während er sich in Szene setzte. Ein Kommentar.
AfD-Politiker Höcke verwendete vorsätzlich eine SA-Parole, so das Landgericht Halle. Die Richter ergingen sich in Haarspalterei, während er sich in Szene setzte. Ein Kommentar.am Montag verurteilt. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass Höcke während eines Wahlkampfauftritts vor drei Jahren die verbotene Parole „Alles für Deutschland“ vorsätzlich verwendet habe.
Höcke berief sich vor Gericht erneut darauf, vom historischen Kontext der Parole nichts gewusst zu haben. Angesichts seiner rechtsextremen Gesinnung muss das befremden. Aber nicht weniger befremdlich ist das Vorgehen des Gerichts. Anstatt an den entscheidenden Stellen nachzuhaken, bot es Höcke die Gelegenheit, seine Ausweichtaktik fortzusetzen – und sich vor seinen Anhängern als Opfer einer vermeintlich übergriffigen Justiz zu inszenieren.
Denn es war absehbar, dass diese Verhandlung zu einer Bühne für Höcke werden würde. Dass er nur mit einer Geldstrafe davonkommen würde, ebenfalls. Im Gegenzug erhielt er etwas politisch viel Wertvolleres: Er konnte sich vor seiner Anhängerschaft als Opfer des bundesrepublikanischen „Systems“ inszenieren.Ich bin damit einverstanden, dass die Berliner Verlag GmbH meine E-Mail-Adresse speichert und mich über weitere Beiträge informiert.
Berichten zufolge dauerte Weißmanns Befragung anderthalb Stunden. Darin legte er dar, warum die Parole „Alles für Deutschland“ aus seiner Sicht keine zentrale Rolle im Nationalsozialismus gespielt haben soll. Besonders kurios: Die Richter fragten Weißmann unter anderem, ob er von Bauchbinden für Zigarettenpäckchen mit der Losung „Alles für Deutschland“ schon einmal etwas gehört habe.
So weit wie die Amerikaner müssen die Deutschen freilich nicht gehen. Es hat seine Berechtigung, dass hier weder der Hitlergruß noch Hakenkreuze auf offener Straße gezeigt werden dürfen. Doch fest steht: Die AfD kann nur mit Sachpolitik geschlagen werden – nicht, indem man sie mit Gerichtsprozessen überzieht oder mit verfassungsschutzamtlichen Warnhinweisen versieht.
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