Vor einer Auslieferung müssen Gerichte mögliche gesundheitliche Hinderungsgründe genau prüfen. Im Zweifel ist ein Sachverständigengutachten einzuholen, hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.
Karlsruhe. Vor einer Auslieferung müssen Gerichte mögliche gesundheitliche Hinderungsgründe genau prüfen. Im Zweifel ist ein Sachverständigengutachten einzuholen, wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Dienstag, 4. Juni 2024, veröffentlichten Beschluss zugunsten eines Türken entschied.
Ernsthafte gesundheitliche Risiken stehen einer Abschiebung entgegenDennoch hielt das OLG an der Auslieferung fest. Die Suizidalität des Türken stehe dem nicht entgegen, weil die für ihn vorgesehene Haftanstalt über einen angestellten Psychologen verfüge, der ihn betreuen könne.Die dagegen eingelegte Verfassungsbeschwerde hatte Erfolg.
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