Der Prozess um den Tod zweier Patienten gegen einen Herzmediziner der Berliner Charité wurde am Dienstag fortgesetzt. Eine Zeugin sagte aus.
Im Prozess um den Tod zweier Patienten gegen einen Herzmediziner der Berliner Charité hat die Befragung der Hinweisgeberin begonnen. Die 28-jährige Krankenschwester hatte mit ihren Angaben das Verfahren ins Rollen gebracht. Vor dem Berliner Landgericht erklärte die Zeugin am Dienstag, sie habe zunächst für sich Notizen über Vorfälle an ihrem Arbeitsplatz gemacht und sich schließlich an Vertrauensanwälte der Charité gewandt.
Der 56-jährige Facharzt für Innere Medizin soll in den Jahren 2021 und 2022 auf einer kardiologischen Intensivstation einen Patienten und eine Patientin mit überdosierten Medikamenten getötet haben. Mitangeklagt wegen Beihilfe in einem Fall ist eine 39-jährige Krankenschwester. Der Mediziner und die Krankenschwester hatten zu Prozessbeginn zunächst zu den Vorwürfen geschwiegen.
Der Hinweis der Krankenschwester, die als Hauptbelastungszeugin in dem Verfahren gilt, war Angaben zufolge im Rahmen einer Art Whistleblower-System mit Vertrauensanwälten eingegangen. Dorthin können sich Beschäftigte der Klinik vertraulich wenden, die etwa Ungereimtheiten bemerken.Die Staatsanwaltschaft war bei ihrer Anklage von zweifachem Mord ausgegangen.
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