Die Verbreitung von Antisemitismus ist unbestritten ein Problem. Doch das nun zum Generalverdacht auszuweiten, ist falsch und kontraproduktiv.
Im Gegensatz zu Frankreich gibt es in Deutschland kein pauschales Verbot von Pro-Palästina-Demonstrationen. Sondern es obliegt hier der Polizei in den einzelnen Bundesländern, Versammlungen zu unterbinden. Was auch geschehen ist. Seit Beginn der Eskalation im Nahostkonflikt wurden Kundgebungen in mehreren deutschen Städten nach Prüfung des Einzelfalls verboten.
Die Berliner Polizei argumentiert mit der „unmittelbare Gefahr, dass es bei der Versammlung zu volksverhetzenden, antisemitischen Ausrufen, Gewaltverherrlichungen sowie Gewalttätigkeiten kommt“. Doch rührt diese Gefahr allein daher, dass es sich um eine Kundgebung von Palästinensern und Palästinenserinnen handelt?
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