Verbot der „Artgemeinschaft“: Beschlagnahmungen nach Durchsuchungen in Sachsen-Anhalt

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Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat heute bundesweit den rechtsextremistischen, rassistischen und antisemitischen Verein „Artgemeinsch

aft – Germanische Glaubensgemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung e. V.“ einschließlich aller Teilorganisationen verboten. Dem vorausgegangen ist eine akribische Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden mehrerer Länder und des Bundes. Um das Vereinsverbot durchzusetzen, waren in den frühen Morgenstunden in zwölf Bundesländern Polizeibeamtinnen und -beamte im Einsatz.

Auch in Sachsen-Anhalt wurde die Verbotsverfügung des BMI an vier Vereinsmitglieder der „Artgemeinschaft“ übergeben und zeitgleich wurden insgesamt drei Objekte im Burgenlandkreis von mehr als 100 Einsatzkräften der Landespolizei durchsucht. Innenministerin Dr. Tamara Zieschang: „Das heute ergangene Verbot des Vereins „Artgemeinschaft“ als größte neonazistische Organisation ist ein wichtiger Schritt bei der Bekämpfung des Rechtsextremismus. Besonders besorgniserregend ist, dass der Verein anderen Neonazis Raum bietet, um Familien und Kindern ihre verfassungsfeindlichen Überzeugungen weiterzugeben. Der Verfassungsschutz beobachtet die rechtsextremistische Organisation seit seiner Gründung sehr intensiv.

Bei den Durchsuchungen in Sachsen-Anhalt wurden u. a. umfangreiche Speichermedien, mehrere Handys und Laptops, Dokumente und Logos von verbotenen Vereinigungen, Symbole des Nationalsozialismus wie eine komplette SS-Uniform sowie Vereinsvermögen in Form von Druckerzeugnissen wie z. B. Bücher beschlagnahmt. Das Beweismaterial muss nun im Detail ausgewertet werden. Die Durchsuchungen dauern an.

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