Urteile: Heimtückischer Mord: Lebenslange Haftstrafe für Ehemann

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Ein Mann erdrosselt seine Ehefrau, die sich von ihm trennen wollte. Er schaltet an ihrer Arbeitsstelle einmal ihr Handy ein und aus, um die Ermittler auf eine falsche Spur zu führen. Später vergräbt er die Leiche im Wald. Jetzt wurde der vierfache Vater verurteilt.

Für das Landgericht in Saarbrücken stand die Tat „ohne Wenn und Aber“ fest: Wegen Mordes wurde ein 56-Jähriger am Montag zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Er habe heimtückisch gehandelt, als er im Februar dieses Jahres seine 53-jährige Ehefrau im Keller des Hauses in Riegelsberg von hinten mit einem Handtuch erdrosselte. Der vierfache Vater habe nicht akzeptieren wollen, dass seine Frau ihn verlassen wollte.

Anwältin Rosetta Puma hatte bereits zum Auftakt des dreitägigen Prozesses von einem „Femizid“ gesprochen. Darunter versteht man ein Tötungsdelikt an Mädchen und Frauen wegen ihres Geschlechts. Der Ehemann habe aus eigensüchtigen Motiven seinen eigenen Kindern die Mutter genommen und alles zerstört. Außerdem habe er in besonderem Maße kriminelle Energie angewandt, um eine falsche Fährte zu legen.

Zugunsten des Angeklagten bewertete die Kammer sein Geständnis und seine Reue. „Aber wenn er Formulierungen gewählt hat, er habe rot gesehen oder wie in Trance gehandelt, muss man ihm nicht unbedingt glauben“, so der Vorsitzende Richter Andreas Lauer. Dieses stünde in eklatantem Widerspruch dazu, dass er sich an jedes Detail erinnere und wie er nachher die Leiche und Spuren beseitigt habe.

Vor Gericht schilderte eine Freundin des Opfers, wie sich die Frau im Laufe ihrer Ehe verändert habe, weil ihr Ehemann sie ständig kontrollieren wollte. „Sie konnte nicht mehr richtig lachen. Er hat den Ton angegeben. Sie war irgendwo kein freier Mensch mehr“, sagte sie.

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