Um die Aufblähung des Bundestags zu bremsen, reformierte die Ampel 2023 das Bundeswahlrecht. Doch die Neuregelung ist in Teilen verfassungswidrig und muss laut Karlsruhe nachgebessert werden. Am Abend veröffentlichte das Bundesverfassungsgericht versehentlich schon, was erst am Morgen offiziell wird.
Um die Aufblähung des Bundestags zu bremsen, reformierte die Ampel 2023 das Bundeswahlrecht. Doch die Neuregelung ist in Teilen verfassungswidrig und muss laut Karlsruhe nachgebessert werden. Am Abend veröffentlichte das Bundesverfassungsgericht versehentlich schon, was erst am Morgen offiziell wird.
"Das Gericht ist gerade dabei zu prüfen, wie es dazu kommen konnte", sagte die Vorsitzende Richterin des Zweiten Senats und Vizepräsidentin des höchsten deutschen Gerichts, Doris König, in Karlsruhe. "Wir bedauern, dass es eventuell aufgrund eines technischen Fehlers möglich war, das Urteil bereits seit gestern im Internet abzurufen."
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