Urteil nach Nizza-Krawallen: Fan des 1. FC Köln erhält 18 Monate Freiheitsstrafe

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Unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung muss ein Fan des 1. FC Köln anderthalb Jahre ins Gefängnis. Er war an den Krawallen beim Europapokalspiel in Nizza beteiligt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

wegen schwerem Landfriedensbruch und gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten ohne Bewährung verurteilt worden.

In ihrer Urteilsbegründung vor dem Amtsgericht Bergisch Gladbach attestierte die Richterin dem 36 Jahre alten und geständigen Angeklagten zwar »glaubhafte Reue«, äußerte aber Zweifel an dessen Beteuerung, sich »von der Szene gelöst« zu haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.Das Gericht blieb nur knapp unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten ohne Bewährung gefordert hatte.

Auf diversen vor Gericht gezeigten Videos war der Familienvater, der in den vergangenen 113 Tagen in U-Haft saß, bei einer körperlichen Auseinandersetzung mit einem gegnerischen Fan auf der Tribüne im Stadion von Nizza zu sehen.

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