Bundesverfassungsgericht urteilt: Warum das Kinderehe-Gesetz zu weit geht
Kinderehe, Drohnen, Gras: Beim Bundesverfassungsgericht stehen in diesem Jahr wichtige Entscheidungen an. In mehreren Rechtsgebieten sollen Grundsatzurteile fallen. Ein Überblick.Das Oberlandesgericht Bamberg hatte sich 2016 als Vorinstanz mit dem Fall des syrischen Paares befasst und dem Mann ein Umgangsrecht mit seiner minderjährigen Frau zugesprochen. Zum Zeitpunkt dieser Entscheidung gab es das Gesetz zur Bekämpfung der Kinderehe von 2017 noch nicht.
Der Senat setzte das Verfahren deshalb aus und wandte sich an die Verfassungsrichter. Sie sollten prüfen, ob die Regel, die eine solche Ehe ohne Einzelfallprüfung für ungültig erklärt, mit dem Grundgesetz vereinbar ist.Das Bundesverfassungsgericht entschied heute, dass der Gesetzgeber die Wirksamkeit der Ehe von einem Mindestalter abhängig machen kann. Das erlaube ihm der Minderjährigenschutz und die Orientierung am Kindeswohl.
Bis zum 22. Juli 2017 waren Hochzeiten mit 16 in Deutschland möglich. Auch drei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes gegen Kinderehen wurden nur zehn davon aufgehoben.Aktuell fehlten nämlich Folgeregelungen, etwa zu Unterhaltsansprüchen. Auch fehle die Möglichkeit, dass eine solche Ehe nach Erreichen der Volljährigkeit der Partner auch in Deutschland gültig wird. Deswegen müsse das Gesetz insoweit nachgebessert werden.
Auch sieht die Regelung keine Unterhaltsrechte vor, schließlich wird die Ehe behandelt, als hätte es sie nie gegeben. Dem hat das Bundesverfassungsgericht heute einen Riegel vorgeschoben.Der Gesetzgeber hat nun bis Ende Juni 2024 Zeit, das Gesetz nachzubessern. Bis dahin bleibt es mit der Maßgabe in Kraft, dass nach einer Übergangsregelung über die Unterhaltsansprüche zwischen den Partnern entschieden werden muss.
Nach der heutigen Entscheidung ist klar: Der Gesetzgeber darf im Ausland geschlossene Kinderehen auch pauschal und automatisch für unwirksam erklären. Ein wichtiger Schritt zum Schutz von Minderjährigen. Die Gesetzeslage muss allerdings auch die Folgen für die Paare im Blick haben, die von der Regelung betroffen sind.
United States Latest News, United States Headlines
Similar News:You can also read news stories similar to this one that we have collected from other news sources.
Bundesverfassungsgericht: Gesetz zu Kinderehen ist verfassungswidrigDas pauschale Verbot von Kinderehen verstößt gegen das Grundgesetz. Dem Gesetzgeber sei es zwar nicht von vornherein verwehrt, ohne Prüfung des Einzelfalls die Nichtigkeit solcher Ehen anzuordnen, teilte das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch in Karlsruhe mit.
Read more »
Bundesverfassungsgericht: Gesetz zu Kinderehen verfassungswidrigDas Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen verstößt gegen das Grundgesetz. Zwar dürfe der Gesetzgeber die Wirksamkeit von im Ausland geschlossenen Ehen von einem Mindestalter abhängig machen, doch müssten Regelungen über die Folgen getroffen werden.
Read more »
Bundesverfassungsgericht: Gesetz zu Kinderehen ist verfassungswidrigWie das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch bekanntgab, ist das Gesetz zu Kinderehen ist verfassungswidrig. Es verstößt demnach gegen das Grundgesetz.
Read more »
Verstoß gegen Grundgesetz: Bundesverfassungsgericht beanstandet Kinder-Ehen-Gesetz von Heiko MaasDas Bundesverfassungsgericht hat das Verbot sogenannter Kinderehen im Grundsatz gebilligt, aber Nachbesserungen des Gesetzes verlangt.
Read more »
Gesetz zu Kinderehen ist verfassungswidrigDas im Jahr 2017 neu gestaltete Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen verstößt gegen das Grundgesetz.
Read more »