Im Prozess gegen einen früheren Wachmann des KZ-Sachsenhausen ist der Angeklagte zu fünf Jahren Haft verurteilt worden.
Es folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte einen Freispruch oder im Fall einer Verurteilung eine Bewährungsstrafe gefordert.
Der 101-jährige Mann wurde wegen Beihilfe zum Mord in Tateinheit mit Beihilfe zum versuchten Mord schuldig gesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten vorgeworfen, zwischen 1942 und '45 wissentlich und willentlich an der Ermordung von Lagerinsassen mitgewirkt zu haben. Der Mann hatte in dem Prozess bis zuletzt bestritten, in dem Lager Wachmann gewesen zu sein.
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