itemprop=description content=Die Verbund-Preiserhöhungen vom Mai 2022 wurden vom Oberlandesgericht Wien abgelehnt. Die Entscheidung bringt nun auch die Tiroler Energieversorger Tiwag und IKB unter Zugzwang. Die AK Tirol sieht sich in ihrer Klage bestätigt.
WARNUNG: Sie verwenden einen veralteten Webbrowser , der von www.tt.com nicht mehr unterstützt wird. Auch aus Sicherheitsgründen sollten Sie auf einen modernen Webbrowser wechseln.Donnerstag, 5.10.2023, 09:17
Die Verbund-Preiserhöhungen vom Mai 2022 wurden vom Oberlandesgericht Wien abgelehnt. Die Entscheidung bringt nun auch die Tiroler Energieversorger Tiwag und IKB unter Zugzwang. Die AK Tirol sieht sich in ihrer Klage bestätigt. Innsbruck – Nach einem aktuellen Urteil gegen den Verbund-Konzern kommen auch der landeseigene Tiroler Energieversorger Tiwag und die Hälfte-Tochter IKB unter Zugzwang. Konsumentenschutzminister Johannes Rauch fordert bereits Rückzahlungen an die Kunden wegen unzulässiger Strompreis-Erhöhungen im vergangenen Jahr. Auch die AK Tirol sieht sich in ihrer Klage gegen die Tiwag bestätigt.
Anlass ist ein aktuelles Urteil des Wiener Oberlandesgerichts . Demnach war die Preisänderungsklausel, über die der teilstaatliche Verbund im Mai 2022 eine Preiserhöhung vollzogen hat, unzulässig. Damit bestätigte das OLG Wien die Entscheidung des Handelsgerichts Wien vom vergangenen Februar nach einer Klage des Vereins für Konsumenteinformation .Ihr Gerät scheint nicht mit dem Internet verbunden zu sein.
United States Latest News, United States Headlines
Similar News:You can also read news stories similar to this one that we have collected from other news sources.
OLG Wien lehnt Verbund-Preiserhöhung vom Mai 2022 abDas Oberlandesgericht Wien bestätigt die Unzulässigkeit der gleichen Klausel wie dasHandelsgericht, nennt aber andere Gründe. 400.000 Kunden mussten mehrzahlen. Der VKI fordert, dass die...
Read more »
Verbund: Preiserhöhung vom Mai 2022 war unzulässig400.000 Verbund-Kunden wurden im Mai 2022 über höhere Preise informiert. Die Preiserhöhung war unzulässig, wurde nun in zweiter Instanz bestätigt.
Read more »
Verbund-Preiserh\u00f6hung auch in zweiter Instanz unzul\u00e4ssigBei oe24.at finden Sie Infos, News und Neuheiten rund um das Thema Business.
Read more »
Heute vor 90 Jahren: Hakenkreuzfahne auf der KärntnerstraßeDie Männer, die die Fahne anbrachten, hatten sich als Angestellte der städtischen Elektrizitätswerke verkleidet.
Read more »