BERLIN (dpa-AFX) - Vor dem geplanten Bundestagsbeschluss zum Gebäudeenergiegesetz am kommenden Freitag beklagt die CDU/CSU-Fraktion, die Bundesregierung verletzte das Fragerecht der Abgeordneten. Anlass
ist eine parlamentarische Anfrage der Unionsfraktion zu offenen Punkten in diesem sogenannten Heizungsgesetz, die nur unvollständig beantwortet worden sei.
In einem Protestbrief an Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck und Kanzleramtschef Wolfgang Schmidt heißt es, das Wirtschaftsministerium habe in seiner Antwort"zu zentralen Punkten gegenüber dem Parlament die Auskunft verweigert". Darüber berichtete die"Süddeutsche Zeitung" . Das Schreiben des Ersten Parlamentarischen Geschäftsführers Thorsten Frei liegt der Deutschen Presse-Agentur vor.
Frei schrieb an Habeck und Schmidt, nötig sei"Klarheit über die beabsichtigten Regelungen und deren Auswirkungen für die Bürgerinnen und Bürger sowie die betroffenen Unternehmen". Er erinnerte daran, dass das Bundesverfassungsgericht der Koalition untersagt habe, den Gesetzentwurf vor der Sommerpause zu verabschieden. Die Richter sahen in einem Eilverfahren Beratungsrechte der Abgeordneten bedroht.
Bundesfinanzminister Christian Lindner sagte der"Neuen Osnabrücker Zeitung" :"Das Heizungsgesetz ist jetzt praxistauglich. Wir haben es grundlegend verändert, indem es mit der kommunalen Wärmeplanung verzahnt wird." Es sei"außerdem technologieoffen, denn nicht jedes Gebäude ist für eine Wärmepumpe geeignet".
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