Für die Umweltanwaltschaft und BirdLife sprechen mehrere Kriterien gegen die Nutzung von Windkraft in Oberösterreich.
Das Bundesland sei „kein Windkraftland“, fasste Umweltanwalt Martin Donat am Montag bei einem Medientermin in Linz zusammen. So sei das Potenzial der Windverteilung aus Sicht der Nutzbarkeit für die Energieerzeugung im Vergleich zu den anderen Bundesländern „gering bis äußerst mäßig“, sagte Donat und verwies auf windschwache Regionen wie die Alpentäler entlang von Salzach und Donau sowie auf die niedere Lagen des Mühlviertels.
Auch aus Sicht des Vogelschutzes kämen weitere Landesteile für die Windkraftnutzung nicht in Frage, sagte Uhl. In einer von der Umweltanwaltschaft bei BirdLife in Auftrag gegeben Studie werden 18 Teilgebiete als Tabuzone ausgewiesen, weil dort etwa gefährdete Brutvogelarten vorkommen oder es sich um bereits existierende EU-Vogelschutzgebiete handle. Dies entspreche 34 Prozent der Landesfläche.
Donat führte weiters den Schutz vor Großlandschaften an. Windräder würden aufgrund ihrer Größe und Rotation Landschaften überprägen und den Landschaftscharakter dauerhaft verändern, sagte er. Aus Sicht der Umweltanwaltschaft seien daher in diesem Zusammenhang Großlandschaften wie etwa der Böhmerwald, Kobernaußerwald-Hausruck, Nationalpark Kalkalpen oder auch das Unseco-Welterbe Salzkammergut-Dachstein von Windkraftanlagen freizuhalten.
Zusammenfassend gesehen müssten vor der Errichtung neuer Erzeugungsanlagen die Energie-Effizienz erhöht sowie die Verluste entlang der ganzen Energieumwandlungskette verringert werden, sagte Donat.Sowohl Wirtschafts- und Energielandesrat Markus Achleitner als auch Landeshauptmann-Stv.
Windkraftausbau müsse „genaueste Überprüfungen“ durchlaufen, hielt Kaineder entgegen, eine „pauschale Ablehnung ist aber der völlig falsche Ansatz“, hielt er fest. Der Windkraft „pauschal mit Menschen- und Artenschutz zu argumentieren, ist ein Widerspruch in sich“.
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