Tweet über Spiess-Hegglin - Journalistin Michèle Binswanger wegen Verleumdung verurteilt

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Das Basler Strafgericht hat die Journalistin Michèle Binswanger wegen Verleumdung verurteilt. Das Gericht ist zum Schluss gekommen, dass sie die ehemalige Kantonsrätin Jolanda SpiessHegglin mit einem Tweet verleumdet hat.

Binswanger wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 200 Franken bei einer Probezeit von zwei Jahren verurteilt. Zudem muss sie eine Parteientschädigung von 13'000 Franken bezahlen.

Das ist massiv ehrverletzend und wurde wider besseres Wissen geschrieben. Autor: Basler Gerichtspräsident «Das ist massiv ehrverletzend und wurde wider besseres Wissen geschrieben», sagte der Basler Gerichtspräsident bei der Urteilsbegründung. Binswanger hatte sich zu ihrer Verteidigung auf Aussagen über Spiess-Hegglin in einem Urteil des Zuger Obergerichts aus dem Jahr 2021 gestützt.

Richter: «Bashing» und fehlende Einsicht Beim Strafmass ging das Strafgericht noch weiter als die Staatsanwaltschaft. Diese hatte eine bedingte Geldstrafe von 45 Tagessätzen zu 200 Franken beantragt. Der Gerichtspräsident begründete die Erhöhung auf 60 Tagessätze damit, dass der Tweet eine hohe Reichweite gehabt habe.

Der Antrag der Privatklägerschaft, dass Binswanger das Urteil auf ihrem Twitter-Account während zwei Wochen anpinnen soll, wurde abgelehnt. Für eine Genugtuung verwies der Gerichtspräsident auf den Zivilweg.

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