Kindesmissbrauch, Drogenhandel, Bandendiebstahl: Wegen Delikten wie diesen saßen 2022 in NRW fünf Menschen in Untersuchungshaft - und wurden dann freigelassen, obwohl ihr Fall noch nicht geklärt war.
Sie haben sich in Sachen Kindesmissbrauch und Drogenhandel mit Waffen strafbar gemacht - und wurden dafür später verurteilt. Trotzdem waren sie zunächst aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Insgesamt mussten in diesem Jahr bereits fünf mutmaßliche Straftäter aus der U-Haft freigelassen werden, weil NRW-Gerichte oder andere Behörden zu langsam gearbeitet haben.Das erklärte das NRW-Justizministerium auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur.
Gegen die fünf freigelassenen mutmaßlichen Straftäter waren Strafverfahren in Sachen sexuellem Kindesmissbrauch, Drogenhandel, bandenmäßiger Umsatzsteuerhinterziehung und Bandendiebstahl eingeleitet worden. Mehrere Verfahren dauern noch an - nur die in Sachen Kindesmissbrauch und Drogenhandel mit Waffen sind mittlerweile abgeschlossen.
Nähere Gründe für die Freilassung sind bislang nicht bekannt. In früheren Jahren waren zum Beispiel Prozesse geplatzt, weil Richter krank waren. Spätestens nach sechs Monaten Untersuchungshaft ist bei jedem Gefangenen von einem Gericht zu prüfen, ob die Fortdauer gerechtfertigt ist. Ist sie das nicht, muss der oder die Inhaftierte entlassen werden.
Für Gefangene in Untersuchungshaft gilt das Beschleunigungsgebot. Bedeutet: Ihre Strafverfahren müssen mit größtmöglicher Beschleunigung durchgeführt werden. Denn schließlich sind sie nur Beschuldigte - womöglich aber unschuldig.
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