Das Aufsehen war groß, als 2021 ein Patient in einem Krankenhaus starb – angeblich nicht behandelt wegen seines Impfstatus. Das Verfahren wurde zwar eingestellt, ein Nachspiel soll der Fall trotzdem haben.
beendet. Es habe keine Hinweise auf unterlassene Hilfeleistung gegeben, sagte ein Sprecher. Das Verfahren sei im Frühjahr eingestellt worden.
Dennoch soll der Fall aus dem Herbst 2021 ein Nachspiel vor Gericht haben: Weil eine Rechtsanwältin Stimmung gegen das Krankenhaus gemacht hatte, beantragte die Staatsanwaltschaft Heidelberg im Juni einen Strafbefehl wegen übler Nachrede. Es geht laut einem Sprecher der Behörde um 60 Tagessätze à 200 Euro, also 12.000 Euro. Da die Frau den Strafbefehl nicht akzeptiert habe, sei für den 25. Oktober am Amtsgericht Heidelberg eine Verhandlung dazu angesetzt worden.
Per Pressemitteilung wies die Klinik die Vorwürfe entschieden zurück und stellte ihrerseits Strafanzeige. „Das Klinikum hat eine umfassende Behandlungspflicht gegenüber allen Patientinnen und Patienten, die es in jedem Fall und unabhängig vom individuellen Impfstatus der behandlungsbedürftigen Personen grundsätzlich uneingeschränkt wahrnimmt“, hieß es weiter.
Die Karlsruher Staatsanwaltschaft leitete ein Todesermittlungsverfahren ein. Der Obduktion der Leiche zufolge war der Mann an Atemversagen bei einer schweren Lungenentzündung gestorben. Er habe einen positiven Corona-Schnelltest gehabt.
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