Das Bundesverfassungsgericht hat eine Beschwerde für ein allgemeines Tempolimit auf Autobahnen als unzulässig abgewiesen.
Jetzt teilte die zuständige Kammer des Ersten Senats mit, dass das Klimaschutzgebot im Grundgesetz bei fortschreitendem Klimawandel zwar weiter an relativem Gewicht gewinne. Das habe auch Auswirkungen auf Abwägungsentscheidungen des Gesetzgebers.
Nach Berechnungen des Umweltbundesamts von 2021 würde ein bundesweites generelles Tempolimit von 120 km/h auf Autobahnen die gesamten CO2-Emissionen von Autos und leichten Nutzfahrzeugen um rund 2,7 Prozent senken. Bei 100 km/h läge die Minderung sogar bei 5,7 Prozent. Deutlich reduziert würden demnach auch die Zahl der Verkehrstoten sowie der Lärm. Fast zwei Drittel der Deutschen sprächen sich für eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen aus.
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