Die AfD ist verbotsreif, analysiert das Institut für Menschenrechte. Das Programm widerspreche dem Grundgesetz, Mitglieder gehörten entwaffnet.
Strebt laut DIFM „eine am Nationalsozialismus orientierte Gewaltherrschaft“ an: Björn Höcke Foto: Bodo Schackow/dpa
Die Lage ist anders als bei der NPD Das im Jahr 2001 gegründete Deutsche Institut für Menschenrechte orientiert sich am „Pariser Prinzip“ der Vereinten Nationen. Es ist politisch unabhängig, wird jedoch vom Bundestag über den Haushalt finanziert. Es forscht zu Menschenrechtsfragen und prüft die Einhaltung etwa der UN-Behindertenrechtskonvention, der Istanbul-Konvention oder der UN-Kinderrechtskonvention.
Cremer nannte auf Nachfrage der taz etwa Äußerungen Gaulands als Beispiel dafür, die ehemalige Integrationsbeauftragte und jetzige Bundestagsvizepräsidentin Aydan Özoğuz in Anatolien entsorgen zu wollen – eine Äußerung, für die er in der Partei weitgehend Rückendeckung bekam.
Abgrenzung und Entwaffnung gefordert Weil die extrem rechte Partei ihre verfassungsfeindlichen Ziele planvoll verfolge, lägen alle im Artikel 21 vorgesehenen materiell-rechtlichen Voraussetzungen für ein Verbot vor. Gleichwohl gebe es einen Ermessensspielraum der Antragsberechtigten, nachdem man auch zum Schluss kommen könne, die politische Auseinandersetzung mit der AfD zu suchen, wie DIFM-Direktorin Beate Rudolf im Vorwort schreibt.
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