AfD: Strafzahlung für Weidel-Spende: Erneute Gerichtsschlappe
Die AfD hatte die Auffassung vertreten, bei den in mehreren Tranchen überwiesenen rund 132.
000 Euro, die vor der Bundestagswahl 2017 auf dem Konto des Kreisverbands der damaligen Spitzenkandidatin Alice Weidel eingegangen waren, handele es sich um direkte Zuwendungen an Weidel, die nicht unter das Parteiengesetz fielen. Schließlich sei das Geld mit dem Verwendungszweck „Wahlkampfspende Alice Weidel Socialmedia“ überwiesen worden.
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