Ökobilanz: Stimmt es eigentlich, dass Akku-Staubsauger umweltfreundlicher sind als Modelle mit Kabel?
Als Rentner arbeite ich in einem Minijob für 10,50 €/Std. Vertraglich vereinbart ist 1 Std. pro Woche . Die Arbeit fällt nur sporadisch an, kann durchaus mehr Stunden Arbeitszeit werden. Übersteigt jedoch nie die 450,-€ im Monat. Als minijobbender Rentner habe ich sicher auch Anspruch auf bezahlten Urlaub.
Argumentation der AOK Bayern: Er hätte zwei Jahre nicht in die Kasse gezahlt und war selbständig. Wie gesagt, er ist seit über drei Jahren wieder angestellt und die Beiträge werden - wie bei allen anderen auch - vom Arbeitgeber gezahlt. Gibt es hier ein Gesetz, auf das man sich berufen kann? So wie ich das bisher sehe, muss die Kasse zahlen, da es keine Frist gibt, wie lange man versichert ist bzw. diese 4-Frist gilt . Er gehört auch m.E.