Stadtpolizei Zürich: Rasen ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein Verbrechen (Videos)

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Stadtpolizei Zürich: Rasen ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein Verbrechen (Videos)
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Was gilt als Raserdelikt? Als Raser/in gilt, wer die signalisierte Höchstgeschwindigkeit massiv missachtet oder an einem illegalen Rennen mit Motorfahrzeugen teilnimmt.

Als Raser/in gilt, wer die signalisierte Höchstgeschwindigkeit massiv missachtet oder an einem illegalen Rennen mit Motorfahrzeugen teilnimmt.

Waghalsige Überholmanöver, das Driften auf öffentlichen Strassen und sogenannte „Burnouts“, wobei die Antriebsräder eines Motorfahrzeugs absichtlich zum Durchdrehen gebracht werden, gelten ebenfalls als Raserdelikte. Dabei ist nicht entscheidend ob es zu einem Unfall kommt. Das Rasen gilt als Verbrechen. Mit ihrem Verhalten gehen Raser/innen das hohe Risiko ein, jemanden schwer zu verletzen oder zu töten.

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