Nachdem Springer Ex-'Bild'-Chefredakteur Julian Reichelt wegen Betruges angezeigt hat, hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren nun eingestellt. Bleibt die Frage, ob sich Springer mit der Anzeige selbst strafbar gemacht hat
Julian Reichelt hat im Verfahren wegen Betrugsverdachts, das die Berliner Staatsanwaltschaft infolge der Anzeige durch seinen Ex-Arbeitgeber Axel Springer eingeleitet hatte, nichts mehr zu befürchten: Das Verfahren wurde eingestellt, weil sich der Verdacht nicht bestätigen ließ,. Springer hat seinen eigenen Vorwurf aus Sicht der Strafverfolgungsbehörde gewissermaßen selbst widerlegt.
Vorgeworfen hatte Springer Reichelt, dass dieser gegen Klauseln in seinem Aufhebungsvertrag verstoßen habe, indem er interne Dokumente behalten habe. Allerdings hatte Springer Reichelt in einem anderen Rechtsstreit gebeten, Unterlagen zur Verfügung zu stellen und nicht zu vernichten.
Reichelts Anwältin Dierlamm hält fest, dass die Staatsanwaltschaft ihrem Antrag, die Ermittlungen mangels Tatverdacht einzustellen, vollumfänglich gefolgt sei - was einem Freispruch entspreche. Die Vorwürfe seien"von Beginn an völlig haltlos" gewesen.
Allerdings bleibt noch die Frage offen, ob Reichelt nun seinerseits gegen Springer wegen Falschbeschuldigung vorgehen könnte. Die"FAZ" zitiert seine Anwältin mit den Worten"Ob und, wenn ja, welche weitergehenden Konsequenzen sich aus der Einstellungsverfügung ergeben, wird derzeit geprüft.
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