In New York hat Deutschland ein historisches Hochseeabkommen unterzeichnet. Aber es braucht die Kapazitäten, um es auch umzusetzen.
Das ist schon fies von der Zeitgeschichte.
Allerdings, und das wurde am Donnerstag eben auch schmerzhaft deutlich, sind alle Abkommen ihr Papier nicht wert, wenn sie nicht vor Ort umgesetzt werden. Vor Ort heißt etwa bei den Naturschutzbehörden der Bundesländer, der Kommunen und Kreise. Weil diese ihre Hausaufgaben nicht gut machen, ist Deutschland nun vom EuGH wegen des Verstoßes gegen EU-Recht verurteilt worden.
Die Naturschutzgesetzgebung ist nicht das Problem, es ist ihre Umsetzung. Viel zu wenige Mitarbeiter sitzen in den Behörden, um festzulegen, warum dieses Wald- und jenes Wiesengebiet geschützt werden sollte, welche Maßnahmen dazu nötig sind und wie darin genau gewirtschaftet werden darf. Im Zweifelsfall gelten die amtlichen Naturschützer schnell als Bürokraten, die nötige Baumaßnahmen oder die Ansiedlung von Gewerbe verhindern – ganz zu schweigen von fehlender Kapazität, um beschlossene Umweltschutzmaßnahmen auch zu kontrollieren und zu sanktionieren.
Womit wir wieder beim Abkommen für den Schutz der Hochsee wären. Wenn die ersten UN-Mitarbeiter ihre gut ausgestatteten Kontrollboote betreten, um, versehen mit weitreichenden Befugnissen und Sanktionsmöglichkeiten, die großen illegalen Fangflotten mitten auf dem Ozean zu stoppen – dann ist das wirklich ein Tag, um den Sekt zu entkorken.
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