Wer eine abgeschlossene Privatinsolvenz hinter sich hat, muss in Zukunft nicht mehr mit einem dreijährigen Eintrag in der Schufa rechnen. Die Speicherdauer wird verkürzt.
Abgeschlossene Privatinsolvenzen werden bei der Schufa ab sofort deutlich kürzer gespeichert als zuvor. Die Speicherdauer wird von drei Jahren auf sechs Monate verkürzt. Hintergrund der Entscheidung der privatwirtschaftlichen Wirtschaftsauskunftei sind laufende Gerichtsverfahren.
Die Diskussionen rund um eine Verkürzung der Speicherdauer hatte der Fall eines früheren Selbstständigen aus Norddeutschland entfacht. Dieser hatte im Jahr 2013 Insolvenz angemeldet. 2019 wurde er in das bundesweite Insolvenzportal eingetragen, nachdem ihm eine Restschuldbefreiung bescheinigt wurde. In dem Portal können die Informationen ein halbes Jahr lang abgerufen werden. Die Schufa hatte die Daten abgerufen und gespeichert.
Die Schufa ruft die Daten des Portals regelmäßig ab und speichert die über Privatinsolvenzen drei Jahre lang. Bislang war das ohne Zweifel zulässig, nun ist die Rechtslage aber nicht mehr so klar. Seit Mai 2018 gilt in der EU ein neues Datenschutzrecht. Der zuständige EuGH-Generalanwalt hatten sich Mitte März kritisch zu einer langen Speicherung der Daten geäußert. Eine solche kann für Betroffene erhebliche negative Folgen haben.
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