Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) verunsichert viele Hausbesitzer. Dazu gibt es allerdings keinen Grund, findet ein Schornsteinfegermeister aus Schleswig-Holstein. Im Interview erklärt er, warum das Gesetz keine unlösbare Herausforderung für den Einzelnen darstellt.
Schornsteinfegermeister Torsten Litschke aus Risum-Lindholm ist erleichtert über das neue Gebäudeenergiegesetz der Ampel-Koalition. Während das GEG viele Hausbesitzer verunsichert, gebe es für Schornsteinfeger, Handwerker, Kommunen und somit auch für die Bürger endlich Planungssicherheit, erklärt Litschke im Interview mit dem Schleswig-Holsteinischen Nachrichtenportal„Es ist so, dass keine einzige Heizung sofort ausgetauscht werden muss.
Bis spätestens 2028 kann also jeder Besitzer eines Bestandsgebäudes noch eine neue Erdgasheizung einbauen. „Voraussetzung ist, dass diese später mit Wasserstoff, Biomethan oder anderer Biomasse zu betreiben sind. Diese müssen ab 2029 nach und nach auf die umweltfreundlichen Gase umgestellt werden.“ Gasheizungen, die sich reparieren lassen, kann man bis spätestens 2045 betreiben.
Es gibt zudem unterschiedliche Fördermöglichkeiten für den Einbau neuer Heizungen – grundsätzlich werden 30 Prozent für einen klimafreundlichen Heizungsumtausch gewährt, je nach Einkommen und Einbauzeitpunkt kann die Förderhöhe aber sogar bis zu 70 Prozent betragen. Mehr über die Förderbedingungen, die
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