Wer sich weigert, einen zumutbaren Job anzunehmen, kann mit einer Kürzung des Bürgergelds bestraft werden. Ein Medienbericht zeigt nun: Nur in wenigen Fällen verhängten die Jobcenter 2023 solche Sanktionen.
Im Jahr 2023 wurde 15.777 Menschen der Regelsatz des Bürgergelds gekürzt, weil sie sich weigerten, ein Arbeits- oder Weiterbildungsangebot oder einen Ausbildungsplatz anzunehmen. Das berichtet das Redaktionsnetzwerk Deutschland unter Berufung auf eine Auswertung der Bundesagentur für Arbeit .
Rund 5,5 Millionen Menschen in Deutschland erhalten Bürgergeld, davon gelten 3,9 Millionen als erwerbsfähig. Demnach wurde der Regelsatz also bei rund 0,4 Prozent der erwerbsfähigen Bürgergeldbezieherinnen und -bezieher gekürzt.Einsparungen im Haushalt: Ampelkoalition einigt sich auf Sanktionen für »Totalverweigerer« beim Bürgergeld
Die Sanktionen erfolgen stufenweise: Jobverweigerern wird das Bürgergeld zunächst um zehn Prozent für einen Monat gekürzt. Bei einer weiteren sogenannten Pflichtverletzung dann um 20 Prozent für zwei Monate und in der letzten Stufe um 30 Prozent für drei Monate. Das Bundeskabinett hatte im Januar grünes Licht für Verschärfungen der Sanktionen gegeben. So sollen Jobcenter Arbeitslosen das Bürgergeld für maximal zwei Monate komplett streichen können, wenn die Betroffenen eine Arbeitsaufnahme nachhaltig verweigern. Ein Sprecher der Bundesagentur für Arbeit erwartet aber nicht, dass wegen der Gesetzesänderung nun mehr Menschen der Regelsatz komplett gekürzt werde.
Der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, Ulrich Schneider, kritisierte die »Showpolitik« der Ampel. Sie wolle Arbeiter gegen Arbeitende ausspielen: »Die Zahlen zeigen: Es gibt so gut wie gar keine Totalverweigerer.«Haben Sie einen Fehler im Text gefunden, auf den Sie uns hinweisen wollen? Oder gibt es ein technisches Problem? Melden Sie sich gern mit Ihrem Anliegen.
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