Vor dem Hintergrund des Ukraine-Kriegs übernahm der Bund im September die Kontrolle bei den deutschen Töchtern des russischen Konzerns Rosneft. Durfte die Regierung das? Ein Fall für das Bundesverwaltungsgericht.
Leipzig - Es geht um einen zentralen Punkt der deutschen Energiesanktionen gegen Russland: Das Bundesverwaltungsgericht prüft seit Mittwoch, ob die Treuhandverwaltung der deutschen Töchter des russischen Ölkonzerns Rosneft rechtens ist. Nach einer ganztägigen Verhandlung kündigte die Vorsitzende Richterin Ulla Held-Daab am Abend an, das Verfahren werde am 7. März mit einer Beweisaufnahme fortgesetzt. Ein Urteil wird also frühestens in zwei Wochen fallen.
Der staatlich kontrollierte russische Ölkonzern Rosneft klagt dagegen, dass der Bund im September die Kontrolle über die beiden deutschen Tochterfirmen Rosneft Deutschland und RN Refining & Marketing übernahm. Die Bundesregierung hatte dies mit Gefahren für die Versorgungssicherheit begründet. Das Urteil könnte Auswirkungen für Verbraucher in Deutschland haben: Sollte das Gericht der Klage von Rosneft stattgeben, bekäme Moskau indirekt wieder Einfluss auf die beiden Rosneft-Tochterfirmen. Diese sind Mehrheitseigner der wichtigen PCK-Raffinerie in Schwedt in Brandenburg, die Nordostdeutschland mit Benzin, Diesel und anderen Produkten versorgt.Hintergrund des Verfahrens ist der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine.
Anders als in vielen anderen Verwaltungsgerichtssachen ist das Bundesgericht in diesem Fall erste Instanz. Daraus erklärt sich der ungewöhnliche Schritt, selbst Beweise zu erheben und Zeugen zu hören. Klären lassen wollen die Richter unter anderem, welche Informationen das Bundeswirtschaftsministerium im Sommer 2022 hatte, dass ein russischer Öl-Lieferstopp drohen könnte und dass Rosneft Kapital von seinen deutschen Töchtern abziehen könnte.
Richterin Held-Daab gab während der Verhandlung Hinweise, dass sie wegen der geschützten Eigentumsrechte eine große Tragweite sieht: „Da sehen wir schon einen Eingriff deutlicher Intensität“, sagte sie. Andererseits sei die Energieversorgungssicherheit „ein besonders wichtiges Gemeinschaftsgut“ und von überragender Bedeutung. Das sei abzuwägen.In der ganztägigen Verhandlung ging es zunächst um Verfahrensfragen.
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