DJ Regierung fördert Schnellladeinfrastruktur für Unternehmen BERLIN (Dow Jones)--Das Bundesverkehrsministerium unterstützt mit einem neuen Förderprogramm Unternehmen beim Aufbau von Schnellladeinfrastruktur
BERLIN --Das Bundesverkehrsministerium unterstützt mit einem neuen Förderprogramm Unternehmen beim Aufbau von Schnellladeinfrastruktur für Pkw und Lkw. Gefördert werden gewerblich genutzte Schnellladepunkte mit einer Ladeleistung von mindestens 50 kW sowie der dafür notwendige Netzanschluss, wie das Ministerium mitteilte.
"Gewerblich genutzte Fahrzeuge haben im Vergleich zu Privatfahrzeugen eine deutlich höhere Laufleistung. Damit spielen sie für die Elektrifizierung des Verkehrs eine große Rolle und sind gleichzeitig wichtiger Hebel, um die Klimaschutzziele zu erreichen", erklärte Bundesverkehrsminister Volker Wissing . Die Umstellung auf E-Fahrzeuge bedeute für die Unternehmen, dass sie eine eigene Schnellladeinfrastruktur errichten müssten.
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung. Dabei sind folgende Ausgaben förderfähig: Investitionsausgaben für Schnellladeinfrastruktur und technische Ausrüstung wie zum Beispiel elektrische Stromspeicher sowie Ausgaben für Netzanschluss und Installation elektrischer Leitungen und Anschlüsse inklusive Tiefbau.
Die förderfähigen Ausgaben pro Ladepunkt sind auf einen Höchstbetrag begrenzt, der von der DC-Ladeleistung dieses Ladepunktes abhängig ist. Bei einer Ladeleistung am Ladepunkt von 50 bis 149 kW beträgt der maximale Förderbetrag pro Ladepunkt für kleine und mittlere Unternehmen 14.000 Euro, bei Großunternehmen 7.000 Euro. Bei Ladepunkten mit einer maximalen Ladeleistung von mehr als 150 kW erhalten kleine und mittlere Unternehmen maximal 30.
Die Schnellladepunkte müssen im Inland errichtet werden, der für den Ladevorgang erforderliche Strom muss aus erneuerbaren Energien stammen. Eine Kumulierung mit weiteren Fördermitteln soll nicht zulässig sein. Bei verbundenen Unternehmen können Tochterunternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit einen eigenen Antrag stellen, alle Anträge von verbundenen Unternehmen dürfen einen Gesamtförderbetrag von 30 Millionen Euro nicht überschreiten.
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