Die Interims-Intendantin bat um einen Solidarbeitrag. Im Gegenzug soll das öffentlich im Sender kommuniziert werden.
mit Berufung auf das Schreiben mit dem Betreff: „Solidarbeitrag für den RBB“. Dem Bericht zufolge soll es an Ruhegeld-Empfänger der Vorgängeranstalten des RBB, dem Sender Freies Berlin und Ostdeutscher Rundfunk Brandenburg, verschickt worden sein. Auch ehemalige Mitarbeiter des RBB seien angeschrieben worden. Die genaue Anzahl der Personen, die diesen Brief erhielten, ist bislang unklar.
Vernau soll in dem Schreiben moralischen Druck auf die Empfänger aufgebaut haben. Ihr sei es bewusst, dass die Vereinbarungen zum Ruhegeld „grundsätzlich bindend“ seien. Jedoch sei das Ruhegeld ein „besonderes Privileg, das Raum für Konzessionen“ lässt. Ruhegeld in diesem Zusammenhang bedeutet, dass ehemalige Mitarbeiter nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Geld bis zum Eintritt in die Rente vom früheren Arbeitgeber erhalten.
Der ehemalige Hörfunkdirektor des Senders Freies Berlin, Jens Wendland, antwortete dem Bericht zufolge auf den „Bettelbrief“ der Interims-Intendantin. Er akzeptiere, dass Vernau alle Register ziehe, allerdings soll er die Kommunikation über einen Solidarbeitrag innerhalb des RBB als inakzeptabel bezeichnet haben. Es seien alle Register gezogen worden, aber eindeutig die falschen, schrieb Wendland.
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