Der presse_rbb-Skandal und damit verbundene Kündigungen von Mitgliedern der Geschäftsleitung werden das Berliner Arbeitsgericht noch länger beschäftigen.
Zwar schlossen seine Anwältin und der Anwalt, der den öffentlich-rechtlichen Sender Rundfunk Berlin-Brandenburg vertritt, Gespräche nicht aus, die Positionen liegen aber weit auseinander. Das Gericht will den Fall nun am 8. November weiter prüfen - in Anwesenheit von Augenstein und Interims-Intendantin Katrin Vernau.
Dazu könnte aus Sicht des Richters eine Reduzierung eines Ruhegeldes zählen, das Augenstein seinerzeit zugesichert wurde bei Vertragsende für die Zeit bis zur regulären Altersrente. Hintergrund ist, dass er aus einem unbefristeten Vertrag beim Westdeutschen Rundfunk zum RBB wechselte, dort aber einen auf fünf Jahre befristeten Vertrag bekam. Eine Vereinbarung, die nach bisheriger Einschätzung von Richter Boyer nicht als"sittenwidrig" zu werten ist.
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