Seit fast einem Jahr stehen in München zwei Freunde wegen Mordes an einer Familie vor Gericht. Nun könnten die Plagiatsvorwürfe gegen den Rechtsmediziner Matthias Graw den Prozess ins Wanken bringen.
Für Stevens und Betz wiederum geht es bei Graws Expertise um einen entscheidenden Punkt in dem Mordprozess: Drei Rechtsmediziner waren in einem vorläufigen Obduktionsbericht zu dem Ergebnis gekommen, dass sich der Sohn Vincent P. selbst in die rechte Schläfe geschossen habe. Der 23-Jährige war ein Waffennarr, er machte eine Ausbildung zum Büchsenmacher. Als man ihn fand, hielt er in seiner rechten Hand eine leer geschossene Glock Modell 19 Gen4, Kal. 9x19.
Dieses Resultat stützt Graw auf die computertomografische Auswertung zur Schussentfernung, die sein Institut durchführte. Die Verteidiger meinen, zur exakten Bestimmung sei jedoch ein chemischer oder spektrografischer Nachweis der Schmauchelemente und deren Dichte notwendig. »Dies wurde jedoch unterlassen«, sagt Stevens. »Diese Inkompetenz der Münchner Rechtsmedizin passt zum Plagiat ihres Chefs.«Tatort in Starnberg im Januar 2020: Das Haus der Familie P.
Im Prozess wurde diskutiert, ob Vincent P.s bereits obduzierte Leiche exhumiert werden solle. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch die Richter ziehen dies nicht in Erwägung. Auch die Verteidigung verspricht sich davon keine Erkenntnis, bleibt aber dabei: »Herr Professor Graw ist nicht nur für die Obduktionsgutachten verantwortlich, auch für die Gutachten zu Blut- und DNA-Spuren. Das müssen wir als Verteidigung in Zweifel ziehen.
Instituts-Chef Graw lässt über seinen Rechtsanwalt mitteilen, dass er den Antrag der Verteidigung nicht zu bewerten habe und Plagiatsvorwürfe entschieden zurückweise. Über seinehinaus habe sich für ihn mittlerweile bestätigt, dass ihm die vermeintlich plagiierte Abhandlung bei der Abfassung seiner Dissertation vor mehr als 35 Jahren weder vorlag noch sonst bekannt war.
Die Kammer will in den nächsten Verhandlungstagen über den Antrag der Verteidiger Stevens und Betz befinden. Wie auch immer die Entscheidung ausfällt, ein Ende des Prozesses ist nicht abzusehen.
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