Prozess in Deutschland: Gericht weist Anlegerklage auf Schadenersatz gegen Porsche zurück: Das deutsche Gericht befindet die milliardenschwere Klage der Anleger für unzulässig. Es sieht keine bewusste Irreführung der Anleger durch die Porsche SE.
Die Kläger fordern 5,4 Mrd. € für von ihnen angeführte Kursverluste.Im Prozess um die vor zehn Jahren geplatzte Übernahme von Volkswagen durch Porsche hat das Gericht Forderungen von Anlegern auf milliardenschweren Schadensersatz zurückgewiesen. Der 1. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Celle wies am Freitag die von den Klägern beantragten Feststellungsziele zurück beziehungsweise erklärte sie für unzulässig.
Das Gericht hatte bereits zu Prozessbeginn im Oktober 2017 Zweifel an möglichen Schadenersatzansprüchen zu erkennen gegeben. Es sah in den von den klagenden Hedgefonds und Privatanlegern vorgebrachten Argumenten keine Anhaltspunkte für eine bewusste Irreführung der Anleger durch den VW-Haupteigner Porsche SE.
Später platzte der Übernahmeversuch, weil die Finanzkrise den Käufern einen Strich durch die Pläne machte und die Porsche SE unter den Schulden zusammenzubrechen drohte. Volkswagen drehte den Spiess um und übernahm den gleichnamigen Sportwagenbauer. Die Kläger machten Kursverluste von 5,4 Mrd. € geltend.
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