Pflegegrad 1 betrifft Menschen mit geringer Beeinträchtigung. Doch welche Kriterien müssen genau erfüllt sein, und wie viel Geld steht ihnen zu?
ab. Die Entscheidung darüber wird von einem Medizinischen Dienst oder einem unabhängigen Gutachter getroffen, den die Pflegekasse mit der Einstufung beauftragt. Wir erklären Ihnen in diesem Artikel, welche Voraussetzungen für Pflegegrad 1 erfüllt sein müssen und mit welchen Leistungen Betroffene und Angehörige rechnen können.
", zwischen 12,5 und unter 27 Punkte ermitteln, damit der Antragsteller Pflegegrad 1 und entsprechende Leistungen aus der Pflegekasse zugesprochen bekommt. Doch welche Kriterien gelten dabei?geschrieben und eingereicht, folgt eine Einstufung zum Pflegegrad der Betroffenen. Die Kriterien für die angemessene Einstufung für Pflegegrad 1 sehen lautist unter anderem, wie selbstständig sich der Begutachtete fortbewegen, ob er oder sie noch aufrecht sitzen und Treppen steigen kann.
Auch die kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten fallen bei der Entscheidung enorm ins Gewicht: Kann sich jemand im Alltag orientieren und zurecht finden? Kann er oder sie für sich selbst Entscheidungen treffen, Risiken erkennen, Gespräche führen und seineEbenfalls steht die psychische Verfassung des Betroffenen im Blickpunkt.
Wichtig für das Gutachten ist zudem die Frage nach der Selbstversorgung: Wie selbstständig kann sich der Begutachtete noch täglich selbst waschen, pflegen und ernähren?und Belastungen stehen auf dem Prüfstand der Gutachter: Können Therapien und Behandlungen, etwa bei der Dialyse oder einem Verbandswechsel, weitgehend autark gemeistert werden?
Nicht zuletzt entscheidet auch die Gestaltung des privaten Alltagslebens über den Pflegrad der Betroffenen: Wie autonom kann noch der Tagesablauf absolviert werden, bestehen soziale Kontakte, gibt es Hobbys und eventuelle Verpflichtungen etwa im Vereinsleben?Da Hilfsbedürftige mit der Einstufung für Pflegegrad 1 eben noch weitgehend selbstständig sein sollten, sind Betroffene lautoder einen professionellen ambulanten Pflegedienst angewiesen.
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