Die Deutsche ReGas will ein LNG-Terminal auf Rügen betreiben. Ein Anwalt der dortigen Gemeinde Binz unterstellt dem Unternehmen dubiose Praktiken. Nun untersagt ihm ein Gericht viele seiner Vorwürfe.
geplante LNG-Terminals hat die Betreibergesellschaft Deutsche ReGas einen vorläufigen juristischen Sieg errungen. Das Landgericht München I untersagte dem von der Gemeinde beauftragten Juristen Reiner Geulen mehrere Vorwürfe gegen das Unternehmen.
Geulen darf nicht mehr verbreiten, dass die Chefs der Betreibergesellschaft in der Energiebranche bisher nicht in Erscheinung getreten seien und es an ihrem Firmensitz in Bruchsal keine Geschäftstätigkeit gebe. Außerdem darf Geulen nicht mehr behaupten, dass der Geschäftsführer der Deutschen ReGas Kapital beziehungsweise »Finanzkörperschaften« von den Cayman-Inseln nach Deutschland transferiert habe.
Das Gericht lehnte es jedoch ab, Geulen den Vorwurf des »intransparenten Finanzierungshintergrunds« gegen das LNG-Projekt komplett zu verbieten. Der Anwalt darf nur keinen Zusammenhang mehr mit Kapitalgesellschaften auf den Cayman-Inseln herstellen.Der Rechtsanwalt Reiner Geulen hatte Ende Juli erklärt, Recherchen hätten Ungereimtheiten unter anderem zur Herkunft des Geldes für die privatwirtschaftlich finanzierte LNG-Anlage ergeben.
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